Welche Zusatzkosten fallen beim Kauf einer Immobilie an?

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Welche Zusatzkosten fallen beim Kauf einer Immobilie an?

Welche Zusatzkosten fallen beim Kauf einer Immobilie an?

Wer eine Immobilie bauen oder kaufen möchte, sollte zuvor exakt ermitteln, mit welchen Gesamtkosten zu rechnen ist. Der Kaufpreis einer Immobilie ist in der Regel der größte Posten beim Immobilienkauf. Es fallen aber beim Erwerb einer Immobilie weitere, nicht zu unterschätzende Kosten an. Deshalb sollten sämtliche Nebenkosten gründlich kalkuliert werden.

Maklerprovision – 3 % zzgl. Mehrwertsteuer = 3,57 % brutto.

Makler berechnen je nach Region eine Provision von 3 bis zu sieben Prozent des Kaufpreises. In Bayern beträgt die Maklerprovision derzeit 3 % zzgl Mehrwertsteuer. Die Maklerprovision ist nach Beurkundung zur Zahlung fällig.

Grunderwerbssteuer – in Bayern 3,5 %

Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbssteuer ist in der Regel der Kaufpreis. Die Höhe der Grunderwerbssteuer ist in Deutschland von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich (siehe Aufstellung). Die Grunderwerbssteuer ist vom Käufer zu tragen.

TIPP:

Nicht der Grunderwerbssteuer unterliegt der Erwerb von in der Immobilie befindlichen Einrichtungsgegenständen. Diese sollten jedoch im Kaufvertrag einzeln unter Angabe des jeweiligen Preises oder als Anlage in einer Inventarliste aufgeführt werden.

Die Grunderwerbssteuer ist umgehend zur Zahlung fällig. Erst nach Zahlungseingang der Grunderwerbssteuer stellt das Finanzamt die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Ohne Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung wird der Eigentumsübergang im Grundbuch nicht eingetragen.

Übersicht der derzeitigen Grunderwerbsteuersätze der Bundesländer (Stand 24. April 2014):

  • Bayern: 3,5 %
  • Baden-Württemberg: 5,0 %
  • Berlin 6,0 % seit 1.1.2014
  • Brandenburg 5,0 %
  • Bremen 5,0 % seit 1.1.2014
  • Hamburg 4,5 %
  • Hessen 5,0 %
  • Mecklenburg-Vorpommern 5,0 %
  • Niedersachsen 5,0 % seit 1.1.2014
  • Nordrhein-Westfalen 5,0 %
  • Rheinland-Pfalz 5,0 %
  • Saarland 5,5 %
  • Sachsen 3,5 %
  • Sachsen-Anhalt 5,0 %
  • Schleswig-Holstein 6,5 %
  • Thüringen 5,0 %

Die Notar – und Grundbuchkosten betragen ca. 1,5 % – 2 %

Der Notar muss den Kaufvertrag beurkunden. Die Gebühren für den Notar sind gesetzlich vorgeschrieben und werden staatlich überwacht. Eigentümer einer Immobilie ist man erst mit der Eintragung ins Grundbuch.

Wer seinen Hauskauf mit einem Darlehen finanziert muss eine Grundschuld ins Grundbuch eintragen lassen. Auch für diesen Eintrag fallen Gebühren an.

Erschließungskosten

Bei einem Grundstückskauf sind eventuell noch Erschließungskosten ( z.B. Straßenzugang, Anschlüsse für Wasser, Strom, Abwasser, Gas, Telefon) zu berücksichtigen.

Kosten für Umzug/Renovierung/Möbel

Zusätzlich sollten Kosten für den Umzug, Kosten für die Renovierung und Kosten für die Anschaffung neuer Einrichtungsgegenstände kalkuliert werden.

Bei einem Kaufpreis von 200.000 € belaufen sich die Kosten für Makler, Notar und Grunderwerbssteuer auf 18.140 € (= 9,07 %). Da die Erwerbsnebenkosten ziemlich zeitnah nach dem Kauf der Immobilie zu bezahlen sind, sollten die Kosten aus liquiden Mitteln bezahlt werden können.

27 Comments

  1. Danke für die Erläuterung der Kosten, die mit dem Kauf einer Immobilie verbunden sind. Ich versuche, mehr über Kaufverträge beim Immobilienkauf zu erfahren. Ich werde diese Informationen in Betracht ziehen, wenn ich über den Kauf eines Hauses nachdenke.

  2. Wir stehen momentan vor dem Hauskauf. Gut zu wissen, was da noch alles an Kosten auf einen zukommen können. Mir war gar nicht bewusst, dass der Notar den Eintrag im Grundbuch vornimmt!

    • Vielen Dank für Ihren Kommentar. Der Grundbucheintrag wird in der Regel über einen Notar abgewickelt. Er veranlasst nach Unterzeichnung des Kaufvertrags eine Auslassungsvermerkung im Grundbuch. Damit ist die Immobilie dem Käufer zugesichert. Der Verkäufer kann sie nicht mehr anderweitig verkaufen.

  3. Adrian Graur sagt:

    Wir wollen ein Haus kaufen. Zuerst müssen wir unser Budget planen und diesen Beitrag ist für uns sehr hilfreich. Vielen Dank für die Erläuterung von Zusatzkosten, die auf uns warten. Jetzt weiß ich z.B., dass ich lieber die Kosten für Notar im Voraus berechne.

  4. Wir suchen jetzt nach eine neue Wohnung, weil meine Frau jetzt mit unserem 3 Kind schwanger ist. Für die Budgetplanung wollen wir im Voraus alle Kosten Berücksichtigen und diesen Beitrag ist für diesen Zweck sehr hilfreich. Gut zu wissen, dass die Notar- und Grundbuchkosten 1,5 – 2 % des Kaufpreises betragen.

  5. Wir wollen gern ein neues Haus kaufen. Es ist gut zu wissen, dass Maklerprovisionen im Schnitt zwischen 3 und 7 % sind. Hoffentlich finden wir einen Immobilienmakler, der uns helfen kann unser Traumhaus zu finden.

    • Vielen Dank für den Kommentar. Kurz vor Weihnachten 2020 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, das die Verteilung der Maklercourtage beim Immobilienkauf regelt: Beauftragt der Verkäufer eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung den Makler, muss er dann mindestens die Hälfte der Courtage tragen.Insbesondere ist es künftig nicht mehr möglich, die Maklercourtage vollständig dem Käufer aufzubürden, wenn (auch) der Verkäufer den Makler beauftragt hat. Ziel des Gesetzes ist, private Käufer von Wohnimmobilien von Kaufnebenkosten zu entlasten.

  6. Daniel Beier sagt:

    Wir wollen uns zeitnah ein Haus kaufen. Ich wusste nicht, dass der Notar den Kaufvertrag beurkunden muss. Ich hoffe, wir können einen Notar finden, der uns in dem gesamten Prozess unterstützt.

  7. Vielen Dank für diesen Beitrag. Wir wollen eine Immobilie auf Fehmarn kaufen, wussten aber nicht, dass die Grunderwerbsteuersätze der Bundesländer unterschiedlich sind. In Schleswig-Holstein ist sie mit 6,5% tatsächlich am höchsten. Wir sehen uns auf jeden Fall noch weiter um und müssen uns noch viel erkundigen.

  8. Mein Onkel würde gerne in eine Hotelimmobilie investieren. Da ist es hilfreich zu erfahren, dass Makler eine Provision bis zu 7 Prozent verlangen. Ich hoffe, dass mein Onkel eine passende Beratung findet.

    • Danke für den Kommentar. In Bayern beträgt derzeit die Maklercourtage 3 % plus gesetzlicher Mehrwertsteuer für den Käufer und den Verkäufer. Dies ist seit Ende letzten Jahres gesetzlich geregelt.Das neue Gesetz zur Maklerprovision regelt die Verteilung der Maklercourtage

      Das Gesetz führt neue Regelungen für die Verteilung der Maklercourtage beim Verkauf von Einfamilienhäusern (einschließlich solchen mit Einliegerwohnung) und Eigentumswohnungen ein. Insbesondere ist es künftig nicht mehr möglich, die Maklercourtage vollständig dem Käufer aufzubürden, wenn (auch) der Verkäufer den Makler beauftragt hat. Ziel des Gesetzes ist, private Käufer von Wohnimmobilien von Kaufnebenkosten zu entlasten.

      Wird ein Makler aufgrund zweier Maklerverträge sowohl für den Käufer als auch den Verkäufer tätig, kann er eine Vergütung künftig nur von beiden Parteien zu gleichen Teilen verlangen. Wenn der Makler mit einer Partei vereinbart hat, für diese unentgeltlich tätig zu sein, kann er auch von der anderen Partei keine Vergütung beanspruchen.

  9. Daniel Beier sagt:

    Wir wollen auch ein Haus kaufen und versuchen gerade die Kosten zu kalkulieren. Es ist gut zu wissen, dass etwa 2% des Kaufpreises für den Notar einberechnet werden muss. Wir haben demnächst einen Termin und hoffe, dass alles gut läuft.

    • Danke für Ihren Kommentar. Es ist sehr wichtig, die Nebenkosten, die beim Kauf einer Immobilie anfallen im Auge zu behalten. Wenn man bedenkt, dass mit ca. 8 – 10 % Nebenkosten (aus dem Kaufpreis) beim Kauf einer Immobilie zu rechnen ist.

  10. Gut zu wissen, dass der Eigentumsübergang im Grundbuch erst nach Zahlungseingang der Grunderwerbssteuer eingetragen werden kann. Mein Onkel möchte sich ein neues Haus auf dem Lande kaufen. Er hofft, dass er die Grunderwerbssteuer möglichst schnell zahlen kann, damit die Eigentumsübertragung auch möglichst schnell eingetragen wird.

  11. Bekannte von mir haben sich gerade ein Haus gekauft. Sie sind natürlich im Zuge dessen auch zum Notar gegangen. Ich wusste gar nicht, dass die Kosten für den Notar 1,5 – 2 % betragen und gesetzlich vorgeschrieben sind. Allerdings dient es ja zum Schutz des Käufers und Verkäufers.

  12. Mein Onkel möchte gerne eine Immobilienanlage kaufen. Dabei ist es gut zu wissen, dass dabei auch Maklergebühren anfallen. Ich hoffe, dass er einen passenden Anbieter finden wird.

  13. Nina Hayder sagt:

    Wir wollen ein Fertighaus kaufen. Schön zu lesen, mit welchen Kosten wir noch alles rechnen müssen. Somit haben wir einen guten Überblick.

  14. Zimmermann sagt:

    Gibt es Abweichungen bei den anfallenden Kosten bei einem Fertighaus mit Grundstück, oder ist das unabhängig von der Art des Hauses?

    • Vielen Dank für den Kommentar. Erwerben Sie ein Grundstück mit oder ohne Bestandsgebäude, sieht das Gesetz vor, dass beide Kaufvertragsparteien gemeinsam für die Grunderwerbsteuer haften. Üblicherweise trägt allerdings die Käuferin oder der Käufer die Kosten alleine.

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