Wer eine Immobilie bauen oder kaufen möchte, sollte zuvor exakt ermitteln, mit welchen Gesamtkosten zu rechnen ist. Der Kaufpreis einer Immobilie ist in der Regel der größte Posten beim Immobilienkauf. Es fallen aber beim Erwerb einer Immobilie weitere, nicht zu unterschätzende Kosten an. Deshalb sollten sämtliche Nebenkosten gründlich kalkuliert werden.
Makler berechnen je nach Region eine Provision von 3 bis zu sieben Prozent des Kaufpreises. In Bayern beträgt die Maklerprovision derzeit 3 % zzgl Mehrwertsteuer. Die Maklerprovision ist nach Beurkundung zur Zahlung fällig.
Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbssteuer ist in der Regel der Kaufpreis. Die Höhe der Grunderwerbssteuer ist in Deutschland von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich (siehe Aufstellung). Die Grunderwerbssteuer ist vom Käufer zu tragen.
Nicht der Grunderwerbssteuer unterliegt der Erwerb von in der Immobilie befindlichen Einrichtungsgegenständen. Diese sollten jedoch im Kaufvertrag einzeln unter Angabe des jeweiligen Preises oder als Anlage in einer Inventarliste aufgeführt werden.
Die Grunderwerbssteuer ist umgehend zur Zahlung fällig. Erst nach Zahlungseingang der Grunderwerbssteuer stellt das Finanzamt die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Ohne Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung wird der Eigentumsübergang im Grundbuch nicht eingetragen.
Der Notar muss den Kaufvertrag beurkunden. Die Gebühren für den Notar sind gesetzlich vorgeschrieben und werden staatlich überwacht. Eigentümer einer Immobilie ist man erst mit der Eintragung ins Grundbuch.
Wer seinen Hauskauf mit einem Darlehen finanziert muss eine Grundschuld ins Grundbuch eintragen lassen. Auch für diesen Eintrag fallen Gebühren an.
Bei einem Grundstückskauf sind eventuell noch Erschließungskosten ( z.B. Straßenzugang, Anschlüsse für Wasser, Strom, Abwasser, Gas, Telefon) zu berücksichtigen.
Zusätzlich sollten Kosten für den Umzug, Kosten für die Renovierung und Kosten für die Anschaffung neuer Einrichtungsgegenstände kalkuliert werden.
Bei einem Kaufpreis von 200.000 € belaufen sich die Kosten für Makler, Notar und Grunderwerbssteuer auf 18.140 € (= 9,07 %). Da die Erwerbsnebenkosten ziemlich zeitnah nach dem Kauf der Immobilie zu bezahlen sind, sollten die Kosten aus liquiden Mitteln bezahlt werden können.